> Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Mehr Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer

28.04.2020
Text: Camping, Cars & Caravans | Bild: BMVI

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine StVO-Novelle vorgelegt. Ziel: Mehr Schutz für Fahrradfahrer und Vorteile fürs Carsharing.

„Die StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft. Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge. Und ab sofort wird jeder härter bestraft, der die Rettungsgasse blockiert“, sagt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Die wichtigste Änderung  für Reisemobilisten:

Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen sich beim Rechtsabbiegen innerorts an die Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) halten. Verstöße werden mit einem Bußgeld bis zu 70 Euro belegt. Außerdem gibt einen Punkt im Fahreignungsregister.

Welche weiteren Änderungen und Bußgelder beschlossen wurden lesen Sie hier: www.bmvi.de

 

 

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