> Reform der Führerscheinrichtlinie: Mit B-Führerschein bald Reisemobile über 3,5 Tonnen?

B-Führerschein: Erweiterung auf 4,25 Tonnen für Reisemobile rückt näher

29.02.2024
Text: Camping, Cars & Caravans | Bild: Redaktion / Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD)

Können Camper mit B-Führerschein bald Reisemobile über 3,5 Tonnen fahren? Eine weitere Hürde ist nun genommen. Das Europäische Parlament hat in seiner Ersten Lesung zur Reform der Führerscheinrichtlinie einer Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen für Reisemobile zugestimmt.

Es kommt Bewegung in die Führerschein-Thematik. Wie der CIVD berichtet, hat nach dem Europäischen Rat im Dezember 2023 nun auch das Europäische Parlament als zweite EU-Institution für die von der Caravaning-Branche geforderte Führerscheinanpassung grünes Licht gegeben. Die geplante Novellierung der Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass der B-Führerschein künftig für Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen gültig ist. Hintergrund: Wer erst nach 1999 seinen Pkw-Führerschein B gemacht hat, ist bislang auf Reisemobile bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse beschränkt.

Reisemobil International und die ganze deutsche Caravaning-Industrie begrüßen die Entscheidung der EU-Institution. Die schon seit längerer Zeit geforderte Erweiterung wäre für viele Camper ein weiterer Schritt hin zu einem nachhaltigeren und familienfreundlicheren Reisen.

Die 3,5-Tonnen-Grenze für Reisemobile soll fallen

Noch ist allerdings etwas Geduld gefragt, denn weitere Gespräche und Verhandlungen werden erst nach den Neuwahlen zum Europaparlament (6. bis 9. Juni 2024) erfolgen. Dann werden sich Kommission, Rat und Parlament im Trilog den Rahmenbedingungen der B-Führerscheinerweiterung auf 4,25 Tonnen widmen. Schon jetzt steht fest: die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen soll für Reisemobile und Krankenwagen gelten – und nur in diesen beiden Fällen unabhängig von der Art des Antriebs. Für andere Kraftfahrzeugtypen ist die Erhebung auf 4,25 Tonnen an die Verwendung eines alternativen Antriebs gebunden. Reisemobil International beobachtet die weitere Entwicklung genau und wird erneut berichten.

Infobox

Die europäische Caravaning-Industrie setzt sich über ihren Dachverband „European Caravan Federation“ (ECF) seit Jahren für eine Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerschein auf 4,25 Tonnen für alle Reisemobile ein. Einfache, verbraucherfreundliche Regelungen sind notwendig, um den Menschen einen klima- und familienfreundlichen sowie sicheren Urlaub zu ermöglichen. Eine technologieoffene Erhöhung der Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen wird auch der regionalen Entwicklung dienen und einen Beitrag zur Erfüllung der europäischen Nachhaltigkeitsziele leisten. www.civd.de

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