> Konzept für Soft-Openings von Stellplätzen

Können Wohnmobilstellplätze bald wieder öffnen?

17.04.2020
Bild & Text: Camping, Cars & Caravans

Lockerungen für den Wohnmobil-Tourismus: Der „Arbeitskreis Reisemobiltourismus“ unter der Ägide des CIVD, ADAC, DTV, DCHV und namhafter Stellplatzexperten, hat einen Vorschlag erarbeitet.

Laut einem Grundsatzpapier des Arbeitskreises gilt: „Der Gesundheitsschutz hat absolute Priorität. Beim Neustart sollen daher zunächst diejenigen Beherbergungsbetriebe öffnen dürfen, die ihren Gästen maximale Autarkie bieten. Dies trifft auf eine Vielzahl von Reisemobilstellplätzen zu.“

Für die stufenweise Öffnung des Tourismus unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen eigne sich der Wohnmobilurlaub auf dem Stellplatz besonders. Im Reisemobil mit eigenem Wohn-, Koch-, Sanitär- und Schlaftrakt bleiben die Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum beschränkt. Erweiterte Parzellen zwischen den Wohnmobilen sorgen für die notwendige Distanz.

Ziel unserer Bemühungen war, rechtzeitig vor einer Lockerung des Shutdown Konzepte zu entwickeln, wie der Stellplatz-Tourismus unter allen notwendigen Hygieneschutzmaßnahmen wieder anlaufen könnte.
Redakteur Thomas Nitsch, Mitglied des Arbeitskreises und Stellplatzexperte

Wie könnte eine kontrollierte Wiederöffnung von Wohnmobilstellplätzen aussehen?

  • Begrenzung zunächst auf autarke Fahrzeuge (keine Campingbusse ohne Toilette)
  • Kapazitätssteuerung durch Pflicht zur vorherigen Buchung
  • maximal zwei Personen pro Mobil (mehr Personen, wenn aus einem Haushalt)
  • Begrenzung auf eine maximale Fahrzeug- oder Personenzahl pro Stellplatz
  • Aufenthalt im Freien nur auf der eigenen Parzelle, maximal mit Markise, kein festes Vorzelt
  • freiwillige Teilnahme an der App PPT-PT

Welche Maßnahmen müssten auf dem Stellplatz greifen?

  • Check-In/-Out automatisiert oder mit abstandswahrenden Sicherheitsschleusen an der Rezeption,
  • Ver-/Entsorgungssysteme benutzbar, werden täglich durch Betreiber gereinigt und desinfiziert,
  • Sanitäranlagen bleiben gesperrt,
  • Gemeinschaftseinrichtungen (Pools, Aufenthaltsräume) bleiben gesperrt,
  • Dienstleistungen vor Ort reduziert: kein Brötchenservice, maximal Gasverkauf
  • keine Animation, Unterhaltungsangebote, Veranstaltungen
  • Gastronomie öffnet unter Auflagen
  • Eventuell Halbierung der Kapazität (jede 2. Parzelle bleibt frei)
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