Stuttgart ein Hotspot? Drei Fragen an das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart.
Reisemobil International: Die Zahl an Wohnmobil-Neuzulassungen ist seit Jahren hoch. Vielerorts beschweren sich Anwohner über oft wochen- oder monatelang – ganz legal – abgestellte Fahrzeuge. Ein Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung und Co.: Müssen Stadtbewohner mit solchen Entwicklungen leben oder beschweren sie sich zu Recht?
Stadt Stuttgart: Der allgemeine Trend zum Urlaub mit Wohnmobilen und Wohnanhängern und die daraus resultierende steigende Anzahl an Zulassungen solcher Fahrzeuge sorgt ganz allgemein für eine zusätzliche Verdichtung des oftmals ohnehin schon knappen, großstadtbedingten öffentlichen Parkraums und führt insbesondere in den Sommermonaten zu Beschwerden an die Stadtverwaltung. Dass dies gerade in Wohngebieten, in denen ohnehin um den knappen Parkraum konkurriert wird, zur Verärgerung (der Anwohnenden ohne derartige Fahrzeuge) führt, ist die logische Folge.
Weitere Gründe für eingehende Beschwerden sind u. a. Sichtbehinderungen an Ein- und Ausfahrten sowie Kreuzungen und Einmündungen und das dauerhafte Parken dieser Fahrzeuge über einen längeren Zeitraum hinweg. Unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften ist das Parken im öffentlichen Verkehrsraum allerdings grundsätzlich allen ordnungsgemäß zugelassenen und zugleich verkehrssicheren Kraftfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen unbegrenzt gestattet, sofern nicht gegen andere gesetzliche Parkvorschriften verstoßen wird.
Die Straßenverkehrsordnung verbietet nicht das Parken von Campingfahrzeugen in Wohngebieten oder Anliegerstraßen. Entsprechend häufig sind diese Fahrzeugklassen am Straßenrand vertreten. Lediglich bei Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug, worunter auch Wohnwagen fallen, sieht der Gesetzgeber Einschränkungen vor. Demnach dürfen diese Fahrzeugarten nur für einen Zeitraum von maximal zwei Wochen unverändert im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Reisemobil International: Lässt sich in Stuttgart und seinen Außenbezirken eine wachsende Zahl von Anwohner-Beschwerden feststellen oder ist das Thema in Stuttgart noch nicht akut?
Stadt Stuttgart: Eine gemäßigte Beschwerdelage besteht seit vielen Jahren; eine auffällige Zunahme der Beschwerden – linear zu der steigenden Zulassungszahlen der Wohnmobile – können wir nicht bestätigen. Wir bewerten die Problematik in unserer Landeshauptstadt insgesamt als überschaubar. (Unverändert) Auffällig ist, dass diese Fahrzeuge gerne in peripheren Bereichen, außerhalb einer dichten Wohnbebauung wie beispielweise am Rande von Gewerbegebieten, an Friedhöfen oder entlang von Waldgebieten für längere Zeiträume abgestellt werden.
Reisemobil International: Städte wie Tübingen, Köln oder Freiburg versuchen mit nach Fahrzeugmasse oder Länge gestaffelten Anwohner-Parktarifen, Begrenzungen der Fahrzeuge pro Haushalt bis zu einer gewissen Größe oder mit dem Einführen von „Problemzonen“ das Entstehen von Engstellen oder Dauerblockaden wichtiger Stellflächen zu vermeiden. Welche Regelungen gibt es diesbezüglich in Stuttgart?
Stadt Stuttgart: Bisher bestehen in Stuttgart noch keine Regelungen in Abhängigkeit von Fahrzeuggrößen- außer die notwendigen Regelungen zum LKW-Parken. Allerdings könnte die Fahrzeuglänge bei der derzeitigen Diskussion über die künftige Höhe der Gebühr von Bewohnerparkausweisen auch in unserer Landeshauptstadt eine Rolle spielen. Genaueres steht noch nicht fest. Zur Vermeidung von Problemzonen oder Engstellen werden die klassischen Vorgaben der StVO (Straßenverkehrsordnung) umgesetzt und entsprechend überwacht.