> E-Scooter im Vergleich: die wichtigsten Modelle, Fahr- und Sicherheitstipps und rechtliche Regeln

Flinke Gefährten

24.11.2021
Text: Maren Siepmann | Bild: Steereon

E-Scooter sind praktische Begleiter beim Camping. Doch was ist mit ihnen erlaubt und was nicht? Und wie unterscheiden sich die Modelle?

Seit einigen Jahren sind sie aus dem Straßenbild vieler Städte nicht mehr wegzudenken: E-Scooter. Schnell und kompakt zusammengefaltet passen sie in jedes Auto, sind ideal für Pendler und Städtereisende und bringen ihren Nutzer dank E-Motor schnell und ohne körperliche Anstrengung ans Ziel. Und wer keinen eigenen besitzt, kann sich vielerorts einen E-Scooter einfach per App mieten, freischalten und damit losfahren. Auch für Reisemobilisten sind die EFlitzer interessant. Entweder als Ersatz fürs (E-)Bike – wenn für große und schwere Räder kein Platz im Fahrzeug ist – oder als Ergänzung, um morgens schnell mal frische Brötchen zu holen, ohne dafür Bikes vom Fahrradträger abladen zu müssen.

Die Auswahl an E-Scooter-Marken und -Modellen ist mittlerweile scheinbar unendlich. Daher stellt Reisemobil International am Ende dieses Artikels nur einige ausgewählte Modelle vor. Mit dem SoFlow S04, dem Denver Thor und dem IO Hawk Legend sind dies jeweils ein Modell aus dem niedrigen, mittleren und höheren Preissegment sowie mit dem Steereon C20 und dem Uebler Si.o S1.1 zwei Modelle, die sich als Hybrid zwischen E-Scooter und EBike verstehen.

Mindestens genauso wichtig, wie ein passendes Modell zu finden, ist es jedoch, sich etwas mit der rechtlichen Lage rund um das Thema E-Scooter zu befassen. Sind die Tretroller mit Elektroantrieb EBikes gleichgestellt? Wo darf ich damit fahren – und wo nicht? Und benötige ich für meinen E-Scooter eine Versicherung? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden.

E-Scooter: Diese rechtlichen Regeln gilt es zu beachten

  • Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren?

    Grundsätzlich ist die Nutzung von E-Scootern auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, darf der Fahrer auf die Straße ausweichen. Verboten sind E-Scooter hingegen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen. Ist eine Einbahnstraße für Radfahrer auch entgegen der Fahrtrichtung freigegeben, gilt dies auch für E-Scooter. Weitere Ausnahmen können durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt werden, denn als solche gelten E-Scooter offiziell.

  • Und wo darf ich meinen Roller abstellen?

    E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf Gehwegen und in Fußgängerzonen – vorausgesetzt diese sind für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben – parken. Sie müssen jedoch so abgestellt sein, dass sie Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindern oder gefährden.

  • Brauche ich für einen E-Scooter einen Führerschein?

    Nein, ein Führerschein ist genauso wenig notwendig wie eine Mofa-Prüfbescheinigung. Allerdings gilt für das Fahren mit einem E-Scooter ein Mindestalter von 14 Jahren.

  • Muss ich einen Helm tragen?

    Eine Helmpflicht gibt es für E-Scooter genauso wenig wie für E-Bikes. Einen Helm zu tragen, ist dennoch überaus empfehlenswert.

  • Gibt es eine Promillegrenze?

    Die gibt es. Es gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer. Heißt: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einem Bußgeldbescheid – meist über 500 Euro, einem Monat Fahrverbot (nicht nur für den E-Scooter, sondern auch für das Auto) und zwei Punkten in Flensburg bestraft. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor – ebenso ab 0,3 Promille, wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen zu erkennen sind (Schlangenlinien, rote Ampel überfahren etc.). In diesen Fällen droht ein Strafverfahren, das erhebliche Konsequenzen nach sich zieht.

    Eine Geldstrafe in Höhe eines Nettomonatsgehaltes, drei Punkte in Flensburg und ein Entzug der Fahrerlaubnis (in der Regel für sechs bis neun Monate) sind üblich. Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar eine Promillegrenze von 0,0 Promille – wer sich daran nicht hält, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro, einem Punkt in Flensburg und gegebenenfalls der Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre sowie der Anordnung eines Aufbauseminars rechnen.

  • Wir sind zu zweit im Reisemobil unterwegs, haben aber nur einen E-Scooter. Dürfen wir zusammen darauf fahren?

    Auch wenn man dies immer wieder sieht: Elektroroller sind ausschließlich für eine Person zugelassen und dürfen auch nur alleine gefahren werden.

  • Benötige ich für meinen E-Scooter eine eigene Versicherung?

    Zwingend vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung. Diese weisen Sie mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nach. Sie haftet für Schäden, die Sie Dritten durch den E-Scooter zufügen. Haftpflichtversicherungen für E-Scooter gibt es ab rund 20 Euro pro Jahr. Zusätzlich können Sie freiwillig eine Teilkaskoversicherung abschließen.

  • Welche Ampel gilt für E-Scooter?

    Gibt es eine Fahrradampel, dann gilt diese. Andernfalls ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.

  • Wie muss ein E-Scooter ausgerüstet sein, um eine Straßenzulassung zu erhalten?

    Neben Bremsen, das sollte selbstverständlich sein, ist auch eine funktionierende Beleuchtungsanlage vorne und hinten vorgeschrieben.

E-Scooter im Vergleich: Die wichtigsten Modelle

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FAHR- UND SICHERHEITSTIPPS

Auch wenn E-Scooter im gesamten Unfallgeschehen eine eher kleine Rolle spielen, registrierte die Polizei 2020 immerhin 2.155 Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen verletzt oder in fünf Fällen sogar getötet wurden (Quelle: Statistisches Bundesamt, 26. März 2021). Daher die dringende Empfehlung, einen Helm zu tragen und sich vor der Fahrt mit dem Roller gut vertraut zu machen.

Am besten in einer ruhigen Straße, auf einem leeren Parkplatz oder der privaten Hofeinfahrt. Denn auch wenn jeder mit einem E-Scooter prinzipiell sofort losfahren darf: Die Roller sind zunächst einmal gewöhnungsbedürftig. Die kleinen Reifen stellen in Kombination mit der recht hohen Geschwindigkeit und dem hohen Schwerpunkt des Fahrers ein größeres Risiko dar als E-Bikes, die stehende Fahrposition fällt nicht jedem auf Anhieb leicht.

Auch Handzeichen zum Abbiegen zu geben, will geübt werden – vor allem, wenn der E-Scooter automatisch verzögert, sobald der Fahrer das Gas reduziert. Mangelnde Fahrpraxis und Selbstüberschätzung führt zu folgenden Zahlen: Von den 2.155 E-Scooter-Unfällen im Jahr 2020 waren 918 Alleinunfälle – das heißt, es gab keinen Unfallgegner. Auch drei der fünf getöteten E-Scooter-Fahrer kamen bei Alleinunfällen ums Leben.

Daher im Folgenden ein paar Tipps zum sicheren Fahren mit den E-Rollern:

• Den Antrieb zunächst geringer vorwählen und behutsam beschleunigen

• Sicher bremsen: Gewicht nach hinten verlagern, auf festen Stand achten

• Bei unebenem Untergrund: in die Knie gehen

• Gullydeckel, Steinplatten und Kopfsteinpflaster meiden

• Helm und Schuhe mit rutschfester Sohle tragen

• Einfacher und stabiler zu fahren sind E-Scooter mit großen Luftreifen, hydraulischen Scheibenbremsen und Blinkern, die sich von der Lenkstange aus bedienen lassen

• Das zulässige Gesamtgewicht beachten: Viele günstige Roller fallen hier mit rund 100 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht recht dürftig aus. Zusammen mit dem Eigengewicht des E-Scooters wären sie bei einem Fahrergewicht von mehr als 83 Kilogramm bereits überlastet

• Und immer: vorausschauend fahren.

Infobox

VERORDNUNG FÜR ELEKTROKLEINSTFAHRZEUGE

E-Scooter sind erst seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Sie regelt die Verwendung der Elektroroller und gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung/ Betriebserlaubnis. Neben E-Scootern gilt sie daher auch für Segways, nicht aber für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards, da diese keine Stange haben. Weitere Infos sowie die Verordnung selbst sind auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur / BMVI zu finden.

Redaktion
Maren Siepmann
Maren Siepmann ist seit August 2014 bei der Reisemobil International und für die Themen Praxis & Zubehör zuständig.
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