> Mautgebühren in Europa

Zahlen, bitte!

14.12.2018
Text: Maren Siepmann | Bild: Mathias Piontek, BP

Vignette oder Mautstationen? Und wie war das noch gleich mit Sonderregelungen für Reisemobile über 3,5 Tonnen? Reisemobil International bringt Licht in den europäischen Maut-Dschungel.

Péage, Alt – Stazione oder Opłat – wer viel mit seinem Reisemobil durch Europa fährt, kennt die Schilder, die auf die nächste Mautstation hinweisen. Frankreich, Italien und Polen sind nur einige von vielen europäischen Ländern, die Mautgebühren an Autobahnen erheben. Während in Frankreich und Italien mit einigen wenigen Ausnahmen fast alle Autobahnen gebührenpflichtig sind, wird in Polen nur auf bestimmten Autobahnen eine Mautgebühr fällig – ein gutes Beispiel dafür, wie unterschiedlich und teilweise undurchsichtig die Regelungen in den einzelnen Ländern ausfallen.

Grundsätzlich lässt sich zwischen zwei Systemen unterscheiden. Die meisten europäischen Länder erheben eine streckenbezogene Maut, bei der Autofahrer die Gebühren für eine bestimmte Strecke an einer Mautstation unterwegs begleichen. Die Höhe der Gebühr ist dabei abhängig von der Fahrzeugklasse (zulässige Gesamtmasse, Länge, Höhe, Achszahl und/oder Emissionsklasse). Zu diesen Ländern zählen in der EU Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Portugal und Spanien sowie als Nicht-EU-Länder Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Norwegen, Serbien, die Türkei und Weißrussland.
In acht weiteren Ländern – Bulgarien, Österreich, Rumänien, der Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn – benötigen Autofahrer eine Vignette für die Fahrt auf Autobahnen und zum Teil auch auf Schnellstraßen. Diese gibt es für unterschiedliche Zeiträume von meist zehn Tagen bis zu einem Jahr. Sonderregelungen gelten vielfach für Reisemobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Diese benötigen in einigen Ländern – darunter Österreich, Polen und Tschechien – eine Mautbox, über die die Zahlung vorgenommen wird.

Andere Länder wie Dänemark, Schweden oder die Niederlande erheben hingegen keine allgemeinen Mautgebühren. Hier sind nur einzelne Tunnel oder Brücken gebührenpflichtig. Reisemobil International hat sich durch den Maut-Dschungel gekämpft und im Folgenden eine Übersicht über die aktuellen Regelungen in den beliebtesten europäischen Urlaubsländern zusammengestellt.

Maut Belgien

Gebührenpflichtig ist lediglich der 1,4 Kilometer lange Liefkenshoektunnel im Nordwesten von Antwerpen (Teil des Autobahnrings R 2). Reisemobile bis 2,75 Meter Höhe zahlen 6 Euro (bei Barzahlung) beziehungsweise 4,95 Euro mit Kreditkarte, bei höheren Fahrzeugen beträgt die Maut 19 (bar) beziehungsweise 17,60 Euro. Die On-Board-Unit ViaPass ist lediglich für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die für den Gütertransport eingesetzt werden, Pflicht. Reisemobile sind davon ausgenommen.

Maut Dänemark

Eine allgemeine Autobahnmaut gibt es in Dänemark nicht, lediglich die Storebaeltbrücke zwischen Fünen und Seeland ist gebührenpflichtig. Reisemobile bis sechs Meter Länge zahlen 240 Dänische Kronen (umgerechnet rund 34 Euro), für Fahrzeuge über sechs Meter Länge werden 365 Dänische Kronen (umgerechnet rund 51 Euro) fällig. Reisemobile mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen (bis zehn Meter Länge) müssen sogar 610 Dänische Kronen (umgerechnet rund 85 Euro) berappen, längere Fahrzeuge zahlen 965 Kronen (rund 135 Euro).

Maut Frankreich

Bis auf Teile der Stadtautobahnen und Umfahrungen von Paris, Lyon, Bordeaux, Marseille und Toulouse ist das französische Autobahnnetz grundsätzlich gebührenpflichtig. Bezahlt wird an Stationen auf den Autobahnen oder Zubringern in bar oder per Kreditkarte. Die Gebühr hängt von der gefahrenen Strecke ab, Reisemobile über drei Meter Gesamthöhe zahlen eine höhere Maut. Zusätzliche Gebühren fallen für einzelne Tunnel und Brücken an.

Maut Griechenland

Die Mehrheit der griechischen Autobahnen sind für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig. Bezahlt wird an Mautstationen innerhalb der gebührenpflichtigen Abschnitte entweder bar oder per Kreditkarte. Die Höhe der Mautgebühr ist abhängig von der gefahrenen Strecke sowie der Höhe des Fahrzeugs. Reisemobile fallen dabei meist in die Fahrzeugklasse 3 (bis drei Achsen, Höhe über 2,20 Meter).

Maut Großbritannien

Die Autobahnen in Großbritannien sind mit wenigen Ausnahmen gebührenfrei. Mautgebühren fallen lediglich auf der M6 nördlich von Birmingham sowie bei einigen Brücken und Tunneln an. In London gibt es mit der London Congestion Charge zudem eine Innenstadtmaut, die Reisende online, an Postämtern und Tankstellen bis zu 90 Tage im Voraus bezahlen können. Kameras filmen die Fahrzeuge und vergleichen die Nummernschilder mit den zuvor registrierten Fahrzeugdaten.

Maut Irland

Die meisten Autobahnen, Brücken und Tunnel in Irland sind gebührenpflichtig, Reisemobile zahlen dabei den gleichen Preis wie Pkw – unabhängig von ihrem zulässigen Gesamtgewicht. An den Mautstationen müssen Reisende meist bar bezahlen. Eine Ausnahme bildet die M50 rund um Dublin: Hier gibt es seit 2008 ein barrierefreies Mautsystem, bei dem die Nummernschilder automatisch erfasst und in einer Datenbank hinterlegt werden. Autofahrer passieren dabei keine Schranke, die Registrierung erfolgt elektronisch während der Durchfahrt. Zu zahlen ist die Mautgebühr anschließend – bis spätestens 20 Uhr des Folgetages –  per Kreditkarte online (www.eflow.ie) oder telefonisch (1890 50 10 50) oder alternativ vor Ort an einer „Payzone“ (u.a. im Flughafengebäude). Wer dies versäumt, zahlt bei einem Zahlungsverzug von 14 Tagen zusätzlich zu den eigentlichen Gebühren von 3,10 Euro 41 Euro Verzugsgebühr, darüber hinaus steigen die Kosten auf mehr als 100 Euro.

Maut Italien

Auch Italien erhebt eine streckenabhängige Maut für die meisten Autobahnen, die in der Regel an den Mautstationen unterwegs entweder bar oder per Kreditkarte bezahlt werden kann. Reisemobile werden nach Anzahl ihrer Achsen klassifiziert, Doppelachsen zählen dabei als zwei Achsen. Lediglich auf den Autobahnen A36, A59 und A60 zwischen Mailand, Como und Varese erhebt Italien die Maut im sogenannten Free Flow System, bei dem Sensoren die vorbeifahrenden Autos erfassen. Für diese Strecken ist es ratsam, sich vorab mit seinem Kennzeichen auf https://apl.pedemontana.com/conto-targa zu registrieren oder sich alternativ die kostenlose App „Pedemontana Lombarda“ auf sein Smartphone zu laden und sich darüber anzumelden. In beiden Fällen erfolgt die Bezahlung anschließend per Kreditkarte. Andernfalls bleibt die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen an einem „Punto Verde“ oder an einer von fünf autorisierten Tankstellen in der Gegend zu bezahlen. Wer nicht bezahlt, muss mit Strafen bis 338 Euro rechnen.

Maut Kroatien

Autobahnen sind für alle Kraftfahrzeuge mautpflichtig, Reisemobile werden nach Anzahl der Achsen, zulässigem Gesamtgewicht und Höhe eingestuft. Die Bezahlung erfolgt an Mautstationen bar oder per Kreditkarte. Sondergebühren fallen für den Ucka- und den Sveti-Ilija-Tunnel an sowie für die Krk- und die Mirna-Brücke.

 

Maut Niederlande

Die Nutzung der Autobahnen ist grundsätzlich kostenlos, Gebühren fallen lediglich für den Westerscheldetunnel zwischen Terneuzen und Goes und den Kiltunnel bei Dordrecht an. Für den Westerscheldetunnel zahlen Reisemobile bis sechs Meter Länge und drei Meter Höhe 5 Euro, längere Fahrzeuge bis drei Meter Höhe 7,45 Euro und Fahrzeuge über drei Meter Höhe 18,20 Euro. Für den Kiltunnel fallen für Reisemobile mit mehr als 2,30 Meter Höhe 5 Euro an, darunter liegt der Preis bei 2 Euro.

 

Maut Norwegen

Vor allem neue Streckenabschnitte, Tunnel und Brücken sind in Norwegen mautpflichtig. An regulären Mautstationen (gekennzeichnet durch „Mynt/Coin“ oder „Manuell“) können Reisende die Gebühren bar oder per Kreditkarte bezahlen. Die meisten Mautstationen erfassen das Kennzeichen jedoch automatisch, der Halter erhält anschließend eine Rechnung per Post. Grundsätzlich unterscheidet Norwegen bei der Höhe der Gebühren nur zwei Fahrzeugklassen: bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse und darüber. Reisemobile über 3,5 Tonnen können sich jedoch unter www.autopass.no/de/obligatorischer-chip einen Maut-Chip bestellen und fallen dann ebenfalls in Fahrzeugklasse 1. Das lohnt sich, da die Mautgebühren für Fahrzeuge der Klasse 2 häufig fast doppelt so hoch sind wie für Fahrzeuge der Klasse 1.

Maut Österreich

Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse begleichen die Maut in Österreich per Vignette. Diese ist direkt an der Grenze oder an grenznahen Tankstellen sowie vorab über den ADAC erhältlich. Reisemobile zahlen die gleichen Gebühren wie Pkw: ab 2019 9,20 Euro für eine 10-Tages-Vignette, 26,80 Euro für zwei Monate und 89,20 Euro für ein Jahr. Auf einzelnen Strecken wie der Brennerautobahn fallen zudem Sondergebühren an. Für Reisemobile über 3,5 Tonnen ist die sogenannte Go-Box Pflicht: Mit ihr werden die Mautgebühren anhand der Anzahl der Achsen, der gefahrenen Kilometer und der Euro-Emissionsklasse berechnet. Erhältlich ist die Go-Box an ausgewiesenen, grenznahen Verkaufsstellen. Der Fahrer muss sie entweder mit einem Guthaben zwischen 75 und 500 Euro aufladen, oder er registriert sich vorab bei der Asfinag (der österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) zum Post-Pay-Verfahren und erhält dann eine Rechnung.

Maut Polen

Sechs große Autobahnen gibt es in Polen, drei davon sind gebührenpflichtig – die A1, A2 und A4. Die Gebühr ist abhängig von der gefahrenen Strecke und der Größe des Fahrzeugs und kann sowohl bar als auch per Kreditkarte an den Mautstationen beglichen werden. Reisemobilisten mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen müssen sich vor der Einreise beim elektronischen Mautsystem ViaToll anmelden – für sie sind auch Schnell- und Bundesstraßen mautpflichtig. Das elektronische Sendegerät ViaBox wird – ähnlich der österreichischen Go-Box – an der Frontscheibe befestigt, die Gebühren berechnen sich aus zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse.

Maut Portugal

Die Mehrheit der portugiesischen Autobahnen ist gebührenpflichtig. Reisende zahlen die Gebühren streckenabhängig an Mautstationen, entweder bar oder per Kreditkarte. Der Aufenthalt zwischen zwei Mautstellen ist auf zwölf Stunden begrenzt, andernfalls (beispielsweise auf Grund einer Übernachtung) wird die doppelte Gebühr berechnet. Wohnmobile werden je nach Achszahl eingestuft, Doppelachser zählen als zwei Achsen.

Maut Schweden

Eine allgemeine Autobahnmaut gibt es in Schweden nicht, Gebühren fallen aber für die Öresundbrücke zwischen Dänemark und Schweden sowie als City-Maut für Göteborg und Stockholm an. Reisemobile bis sechs Meter Länge zahlen für die Nutzung der Öresundbrücke 560 Schwedische Kronen (rund 59 Euro), für Fahrzeuge bis neun Meter Länge werden 1.120 Kronen (rund 118 Euro) fällig. Auch die Brücken in Sundsvall und Motala sind gebührenpflichtig: Hier wird das Kennzeichen fotografiert, der Halter erhält eine Rechnung nach Hause. Die Gebühren für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen belaufen sich auf günstige 9 (Sundsvall) beziehungsweise 5 (Motala) Kronen (umgerechnet knapp 90 beziehungsweise 50 Cent).

Maut Schweiz

Reisemobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht benötigen – ebenso wie Pkw – für Autobahnen und autobahnähnliche Straßen in der Schweiz eine Jahresvignette. Diese ist 14 Monate gültig – von Dezember bis Januar des Folgejahres – und kostet 36,50 Euro. Für schwerere Fahrzeuge wird eine Schwerverkehrsabgabe fällig, die sich nach gefahrener Strecke, Emissionsklasse und Gesamtgewicht berechnet. Sie ist direkt bei der Einreise beim Schweizer Zollamt zu bezahlen. Sonderabgaben gibt es zudem für alle Fahrzeuge für einzelne Tunnel und Autoverladungen.

 

Maut Slowenien

Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist in Slowenien grundsätzlich gebührenpflichtig. Für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ist eine Vignette notwendig. Reisemobile fallen dabei in Fahrzeugklasse 2b, eine 7-Tages-Vignette kostet für sie 30 Euro. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen – auch Wohnmobile – benötigen zur Bezahlung einen Transponder, die sogenannte DarsGo unit. Sie ist an allen Servicestationen der DARS und online erhältlich. Die Berechnung erfolgt nach gefahrenen Kilometern, Anzahl der Achsen und Euro-Emissionsklasse.

Maut Spanien

Spanien unterscheidet zwischen öffentlich betriebenen Autovías (meist kostenlos) und privat betriebenen Autopistas (AP, meist gebührenpflichtig). Die Bezahlung erfolgt an Mautstationen entweder bar oder per Kreditkarte, Reisemobile fallen dabei fast immer in die gleiche Kategorie wie Pkw. Lediglich für Wohnmobile mit Zwillingsbereifung wird ein Zuschlag von durchschnittlich 55 Prozent berechnet.

 

Maut Tschechien

Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse benötigen für tschechische Autobahnen und Schnellstraßen – ähnlich der Schweiz – eine Vignette. Diese ist an Verkaufsstellen in Nähe der Grenze oder vorab beim ADAC erhältlich und kostet für zehn Tage 310 Tschechische Kronen (rund 12,50 Euro). Wer sich länger im Land aufhält, bekommt für rund 18 Euro eine Monats-, für 60 Euro eine Jahresvignette (14 Monate gültig). Fahrzeuge über 3,5 Tonnen benötigen eine Premid-Box (Infos: www.mytocz.eu), über die die Maut entweder im Pre-Pay- (Aufladen eines bestimmten Betrags) oder im Post-Pay-Verfahren (per Rechnung) bezahlt wird. Die Höhe der Maut ist abhängig von der gefahrenen Strecke sowie von der zulässigen Gesamtmasse, der Achszahl und Emissionsklasse.

Ihr Reiseland ist nicht dabei? Unter www.adac.de/reise_freizeit/maut/ sowie unter www.avd.de/besondere-verkehrsregeln/ finden Sie Informationen zu weiteren europäischen Ländern. Und mit dem Routenplaner auf www.maps.adac.de können Sie sogar die genauen Mautkosten für Ihre Reiseroute im Voraus berechnen.

EETS - Elect
Foto: Mathias Piontek, BP

EETS - European Electronic Toll System: Eine Box für alle Länder?

Die Go-Box in Österreich, die Premid-Box in Tschechien und die Via-Box in Polen: Besitzer von Reisemobilen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse benötigen im Laufe der Zeit unter Umständen ganz schön viele verschiedene Mautboxen. Denn auch für Slowenien, Ungarn und die Slowakei ist jeweils eine eigene Mautbox für schwergewichtige Wohnmobile Pflicht.

Da das auch für Lkw gilt, hat die EU-Kommission schon im Jahr 2004 eine Initiative für das European Electronic Toll System, kurz EETS, auf den Weg gebracht. Das Ziel: eine einzige Mautbox, die für alle Länder gilt. Einmal installiert, soll der Fahrer mit der Box alle Länder durchfahren können und am Ende des Abrechnungszeitraums (beispielsweise am Ende des Monats) eine Gesamtrechnung erhalten.

So gut die Idee, so schwierig die Umsetzung. Denn 14 Jahre später steckt EETS noch immer in den Kinderschuhen. 2018 haben zwar erste Anbieter wie Aral, UTA und Toll4Europe EETS-Mautboxen in Deutschland auf den Markt gebracht – allerdings bislang nur für gewerbliche Transportunternehmen wie Lkw-Speditionen. Und auch die Anzahl der Länder, für die diese Boxen gültig sind, ist noch begrenzt. Denn da für jedes Land eine rund einjährige Testphase durchlaufen werden muss, werden weitere Länder erst nach und nach freigeschaltet.

Ob und wann es die EETS-Boxen auch für Privatleute geben wird? Diese Frage konnte bislang niemand beantworten.

Tolltickets: Weniger Stress und eine Rechnung

Die unterschiedlichen Mautgebühren in Europa nerven – in jedem Land lauern andere Regelungen. Hier an der Grenze anhalten und eine Vignette kaufen, da in der Schlange an der Mautstation stehen. Plötzlich streikt die Kreditkarte und vor der nächsten Mautstation bricht Hektik aus, weil das Ticket nicht mehr aufzufinden ist. Wer sich diesen Stress ersparen will, der sollte die Homepage von Tolltickets besuchen. Das Unternehmen aus Rosenheim bietet Reisenden die Möglichkeit, sich schon vor Beginn der Fahrt alle nötigen Unterlagen wie Vignetten und vor allem Mautboxen zuschicken zu lassen. Einfach auf www.tolltickets.com die Länder angeben, in oder durch die man fährt, und der Anbieter schickt benötigte Vignetten und Mautboxen per Post zu. Letzteres ist auch für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen praktisch: Denn mit der On-Board-Unit des jeweiligen Landes dürfen Reisende an den Mautstationen die automatischen Spuren nutzen, die sonst normalerweise den Einheimischen mit Mautbox im Auto vorbehalten sind – kein Schlangestehen, kein Kleingeld zusammensuchen. Abgerechnet wird auch über Tolltickets: Der Reisemobilist erhält am Ende eine Gesamtrechnung über alle befahrenen Mautstraßen.

Tolltickets
Foto: Mathias Piontek, BP

Infobox

Weitere infos gibt es hier

www.adac.de, www.avd.de

Redaktion
Maren Siepmann
Maren Siepmann ist seit August 2014 bei der Reisemobil International und für die Themen Praxis & Zubehör zuständig.
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