> Offener Brief des BVCD an die Politik

Lösungen für den Campingtourismus gefordert

23.04.2020
Text: Camping, Cars & Caravans | Bild: Fotolia

Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD) hat am 20. April in einem offenen Brief an den Bundestagsausschuss für Tourismus zum gemeinsamen Dialog aufgerufen. Ziel: Wirksame Lösungsansätze für den Tourismus durchzusetzen, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern.

Vorausgegangen war ein Aufruf des BVCD an die Politik am 9. April mit entsprechenden Lösungsansätzen zur „Wiederaufnahme des Campingtourismus in Deutschland“. Die Campingbranche sei durch die Nutzungsuntersagung besonders getroffen, insbesondere mit Blick auf das überlebenswichtige Saisongeschäft im Juli und August. Das entsprechenden Papier vom 9. April skizziert auf Basis verschiedener Fragestellungen, wie eine etappenweise Wiederaufnahme des deutschen Campingtourismus gelingen kann. Neben einer umfangreichen Risikobewertung der einzelnen Bereiche auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen wurden Empfehlungen zur Risiko-Minimierung ausgesprochen. Die Wiederaufnahme von Campingplätzen könnte aus Sicht des BVCD in vier Phasen erfolgen, so dass die Plätze der Reihe nach für Dauercamper, Gäste mit autarken Fahrzeugen, Gäste ohne Erkrankung ab Juni 2020 und schließlich für alle Gäste wieder öffnen. Voraussetzung sei unter anderem die Einhaltung von Hygieneregeln des Robert Koch-Instituts, Mitarbeiterschulungen zur Durchsetzung dieser Regeln und ein vorhandener Pandemieplan.

Der nun am 21. April veröffentlichte offene Brief appelliert an die Politik, in einen wirksamen Dialog mit der Tourismusbranche zu treten, um der Krise entgegenzutreten, und eine Perspektive für die Campingplatzbetreiber zu erschaffen. „Voraussetzung bleibt, dass die Tourismuspolitiker unseres Landes die Branche differenziert analysieren, entsprechende Potentiale erkennen und gemeinsam mit der Branche praxisnahe Umsetzungen entwickeln“, so Christian Günther, Geschäftsführer des BVCD. Der BVCD betonte die Autarkie des Campings, welche einen Urlaubsaufenthalt im Sinne des Infektionsschutzgesetzes möglich mache. Klar sei aber auch: Der Gesundheitsschutz stehe über wirtschaftlichen Aspekten.

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