Führerscheinproblematik
Doch warum haben sich die beiden jungen Redakteure Simon Ribnitzky und Philipp Pilson überhaupt nach Thüringen aufgemacht, um in Gera den C1-Führerschein zu absolvieren? Wer das Privileg hatte, seinen Führerschein vor 1999 absolvieren zu dürfen und im Besitz der Klasse 3 ist, der kann sich glücklich schätzen und sich auch künftig entspannt zurücklehnen. Alle andere werden sich beim Lesen an den Kopf fassen.
Rückblick: 1999 hat die EU beschlossen, dass Neuerwerber eines Pkw-Führerscheins nur noch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren dürfen. Für das Lenken schwererer Fahrzeuge – und seien es nur auf 3,8 Tonnen aufgelastete Reisemobile – ist seitdem ein Lkw-Führerschein (Klasse C) oder die Variante C1 für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen notwendig. Auch aus Sicht der beiden Redakteure ist diese Praxis längst nicht mehr zeitgemäß und realitätsfremd.
Die jungen Interessenten von heute und Reisemobil-Kunden von morgen werden hier klar benachteiligt – und nicht nur finanziell, da der Erwerb der Fahrerlaubnis nicht nur mit Kosten, sondern auch mit Mühen, Nerven und viel Ausdauer (siehe Checkliste anbei) verbunden ist. Wie reibungslos oder eben nicht die Behördengänge ablaufen, unterscheidet sich zudem je nach Landkreis erheblich.
Klar ist, dass viele Reisemobile mittlerweile an der 3,5-Tonnen-Gewichtsgrenze kratzen und sie auch überschreiten, was auch an den immer zahlreicheren Sicherheitskomponenten (Assistenzsysteme), Abgasreinigungsanlagen, Elektronikkomponenten, aber auch steigenden Komfortausstattungen (Hubstützen, Zusatzbatterien etc.) liegt. Diese machen das Reisen in größeren Fahrzeugen immer Pkw-ähnlicher, komfortabler und sicherer, bringen aber zusätzliches Gewicht an Bord. Die EU-Führerscheinrichtlinie wird derzeit zwar überarbeitet, ob in der Folge die Gewichtsgrenze für den B-Führerschein heraufgesetzt wird, steht aber in den Sternen.